Allgemeinheit

Die Würde des Menschen ist unantastbar!

Was ist die Würde des Menschen?

Gibt es eine allgemein gültige Definition der Würde des Menschen?

Wie definiert der Staat die Würde des Menschen?

Um diese Fragen zu beantworten braucht es eine Zusatzinformation.

Der Grundgesetzgeber bekennt sich zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten.

Mit diesem Bekenntnis zu den unbegrenzten, unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten, erklärt der Grundgesetzgeber, dass weder er (Grundgesetzgeber) noch der dem Menschen verpflichtete Staat, das Recht haben die Würde des Menschen zu definieren. Dieses Recht hat jeder Mensch ausschließlich und alleine für sich selbst.
Die Gleichheit und Unbegrenztheit an Rechten jedes Individuum erlaubt es keinem anderen Individuum oder einem Staat in die Rechte des Menschen einzugreifen.
Der Grundgesetzgeber hat aus diesem Grund direkt nach der staatlichen Pflicht, die Erklärung zu den, dem Menschen von Natur aus innewohnenden universellen, unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten abgegeben.

Hinweis an den Menschen

Mit dem zweiten Absatz im ersten, somit höchsten Artikel im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, hat der Grundgesetzgeber jeden Menschen in die Verantwortung genommen gegenüber dem Staat seine Würde zu erklären, damit der Staat sich entsprechend dem Menschen gegenüber verhalten kann.

Antworten

Was ist die Würde des Menschen?
Gibt es eine allgemein gültige Definition der Würde des Menschen?

Es gibt keine generelle Würde des Menschen. Jeder Mensch ist individuell und hat seine ganz eigene spezifische Würde, welche nur der Mensch selber für sich und somit für jeden ausdrücken kann.

Wie definiert der Staat die Würde des Menschen?

Erst wenn der Mensch seine Würde selber nicht definiert oder sich noch nicht einmal über seine Würde bewusst ist, dann übernimmt der Staat als „Vormund“ die Definition indem er den Mensch so wie eine Sache behandelt und unter sein Recht stellt oder so behandelt als ob der Mensch dem Staat angehört.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Bereits mit dem Titel Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zeigt der Grundgesetzgeber den Empfänger an. Es richtet sich an den Staat und nicht an „sich ihrer Selbst-Bewussten“ Menschen.

Die staatliche Pflicht ist im ersten Absatz definiert.

Der Weisungsbefugte gegenüber dem Staat und dessen universelle, unverletzliche und unveräußerliche Rechte sind im zweiten Absatz festgehalten.

Menschen, die anderen Menschen dienen wollen, werden Teil einer der drei staatlichen Gewalten. Mit Eid oder Vertrag verpflichten sie sich gegenüber allen Menschen:

  • die staatliche Pflicht, die Würde jedes Menschen zu achten und zu schützen;… und
  • und die staatliche Widmung, dem Wohl der Allgemeinheit zu dienen

zu erfüllen.

Dieses Dienst- und Treueverhältnis wird durch den Staat mit der Versorgung des Menschen bestätigt. Menschen, die sich freiwillig in ein solches Dienst- und Treueverhältnis begeben, verzichten auf ihre universellen, unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte zugunsten der Rechte, die der Staat ihnen als geltendes Recht gewährt, auch bekannt als Grundrechte.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es im Jahre 2025 ca. 5,3 Millionen Menschen im öffentlichen Dienst. Davon ca. 1,76 Millionen Beamte und Richter.

Insgesamt leben ca 84,2 Millionen Menschen geschätzt in Deutschland.

Was ist mit den 78,6 Millionen Menschen, die nicht in einem Dienst- und Treueverhältnis mit dem Staat stehen?

Vermutete Staatsangehörige

Der Staat hat im Rahmen seiner gesetzrechtlichen Normen die vermutete Staatsangehörigkeit festgehalten:

Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde.

Der Mensch der „sich seiner selbst nicht bewusst ist“ erschafft selber die Ursache für seine Realität und identifiziert sich mit einer Sache/Person/Rechtsinstitut, welche der Staat über Eintragung in das Geburtenregister geschaffen und dem Menschen bedingungslos anvertraut hat. Diese unbewusste Handlung führt dazu, dass er so behandelt wird als ob er dem Staat angehört.

Allgemeinheit

Der Begriff „Allgemeinheit“ wird oft falsch verstanden. Er steht für die Gesamtheit einer Gruppe. Er steht für das Gegenteil von Individualität.
Der Grundgesetzgeber hingegen hat die Allgemeinheit für den Staat über das geltende Recht hier Art.3 (1) definiert.

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Das Gesetz beginnt gemäß Art. 1 (3) GG mit Artikel 2 Grundgesetz.
Der Staat, die Bundesrepublik Deutschland, ist am 18. September 1973 den Vereinten Nationen beigetreten. Mit dem Beitritt als Vollmitglied erklärt die Bundesrepublik Deutschland:

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
Artikel 1 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen

Fazit Allgemeinheit

Die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz und die naturgegebene, angeborene Gleichheit an Freiheit, Würde und Rechten aller Menschen, definiert durch den Grundgesetzgeber und den Staat erklärt, dass es keinen Unterschied zwischen der Gesamtheit aller Menschen und dem Individuum gibt.
Die staatliche Widmung dem Wohl der Allgemeinheit zu dienen gilt gegenüber allen Menschen, sowie aufgrund der Gleichheit aller Menschen dem Individuum gegenüber.

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