Allgemeinheit

Die folgende Audiodatei ist von einem echten Menschen eingesprochen und enthält den original Seiteninhalt!

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Darum bekennt sich die verfassungsgebende Gewalt zu den unbegrenzten, unverletzlichen, unveräußerlichen und unverhandelbaren Menschenrechten.

Mit diesen beiden ersten Absätzen im Grundgesetz, als gebundene Norm, ist bereits alles gesagt.

Es gibt kein Recht, dass ein Mensch naturgegeben nicht hat.
Der zweite Absatz im Grundgesetz begrenzt die Menschenrechte nicht und erklärt diese als unverhandelbar.

Die Würde des Menschen.

Mit dem Bekenntnis erklärt der Grundgesetzgeber, dass nur und ausschließlich der Mensch selbst seine eigene Würde definieren kann, da nur der Mensch das Recht dazu hat. Kein Mensch hat das Recht die Würde eines anderen Menschen zu definieren.

Der Stand des Menschen, Dein Stand.

Definierst Du Deinen Stand selbst oder übernimmst Du eine Definition, die ein anderer Dir gibt?

Es ist die Pflicht aller staatlichen Gewalt, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen!

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in seiner Rede an den Staat im August 2023 in Herrenchiemsee.

Der Staat, die Bundesrepublik Deutschland, ist durch den Grundgesetzgeber verpflichtet, die Würde des Menschen, Deine Würde zu achten und zu schützen. Es liegt an Dir in jedem staatlichen Verfahren, Deine Würde zu definieren, sodass der Staat weiß, wie er sich zu verhalten hat.

Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar

geltendes Recht.

Alles, was nach dem dritten Absatz im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland kommt, der Rest der Artikel im Grundgesetz, das Völkerrecht und alle gesetzrechtlichen Normen wenden sich ausschließlich an den Staat und seine Angehörigen. Die Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Unterschied Mensch / Staatsangehöriger

Der Grundgesetzgeber hat den Unterschied zwischen einem Menschen und einem tatsächlichen, echten Staatsangehörigen, bereits im ersten, damit höchsten, Artikel im Grundgesetz festgelegt.

Dem Mensch wohnen naturgegeben alle Rechte inne, unbegrenzt, unverletzlich und unverhandelbar.
Quelle: Artikel 1 Abs. 2 Grundgesetz

Der Staatsangehörige als Teil der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt oder der Rechtsprechung hat über einen Eid oder einen Vertrag auf seine unbegrenzten, unverletzlichen, unveräußerlichen damit unverhandelbaren Menschenrechte verzichtet und sich an die Grundrechte als verhandeltes geltendes Recht gebunden. Der Staatsangehörige hat die Pflicht des Staat, aufgrund seiner Grundpflichten, gegenüber dem ungebundenen Menschen zu erfüllen.
Quelle: Artikel 1 Abs. 3 Grundgesetz

Staatsangehöriger

Ein Staatsangehöriger gemäß Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 1 Abs. 3 GG, ist Teil der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt oder der Rechtsprechung. Damit ein Mensch Teil einer dieser drei Gewalten sein kann, muss dieser willentlich auf seine naturgegebenen Menschenrechte verzichten und sich dem Recht des Staat unterwerfen. Dazu bedarf es eines Eides oder eines Vertrages. Staatsangehörige stehen in einem Dienst- und Treueverhältnis mit dem Staat, der BRD. Als Ausgleich versorgt der Staat diesen Menschen über Gehalt/Sold oder Tariflohn.

Viele Fragen werden hier auf diesen Seiten zum Thema staatliche Pflicht und staatliche Widmung beantwortet. Solltest Du keine Antwort finden wende Dich einfach an: fragen@allgemeinheit.info


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Im Zusammenhang mit der Allgemeinheit empfehlen wir Dir den folgenden Verein zu besuchen und wenn es Dir möglich ist auch zu unterstützen:

Arbeitsgemeinschaft zum Wohl der Allgemeinheit e.V.

Wenn Du mehr wissen willst, empfehle ich Dir das Einsteiger-Seminar zur Allgemeinheit, organisiert durch die Arbeitsgemeinschaft zum Wohl der Allgemeinheit e.V. Link

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